Die SportOrdnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes (DSB) regelt die u.A. die Wettkampfregeln für DSB-Bogenturniere in Deutschland. Sie entspricht darin weitgehend den FITA Regeln.
Kapitel 0 enthält dabei insbesondere Sicherheitsrelevante Bestimmungen.
Kapitel 6 befasst sich mit den Bogensport-Regeln.
Die vollständige Sportordnung des DSB kann nach kostenloser Registrierung heruntergeladen werden:
Die Sportordnung zum Thema Sicherheit und Haftung
Die in Teil 0 und Teil 6 der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes enthaltenen Regeln sind für Bogenschützen bindend (0.1.1 / 0.1.2)
- - Schießstandordnung
- - Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson (0.2.1)
- - Gästeversicherung (0.2.4)
- - spezielle Sicherheitsbestimmungen (0.2.11 / 0.2.13 / 6.0.2 / 6.0.9.1 - 6.0.9.3 / 6.10.2)
- - Haftpflichtschäden (0.1.4 / 0.6.1.5)
Oft kann der Trainingsplatz vom Landrastamt (Ordnungsamt) mangels "fehlender Zuständigkeit" nicht abgenommen werden. Der Bogen ist ein Sportgerät und nicht mit den Richtlinien des Waffenrecht zu vergleichen.
Den Behörden und den Bezirksbogenreferenten liegen in der Regel aber entsprechende Empfehlungen zur Beschaffenheit des Geländes vor.
Im eigenen Interesse ist auf diese empfohlenen Sicherheitsbestimmungen zu achten, und ggf. durch vereinsinterne Schieß- und Platzrichtlinien für zusätzliche Absicherung zu sorgen.
Auch deswegen ist Sicherheit etwas Selbstverständliches.